Ein Datenschutzbeauftragter ist eine Person oder Firma, die für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen in einem Unternehmen oder einer Behörde sorgt. Er überwacht, berät und unterstützt die Verantwortlichen bei der Umsetzung des Datenschutzes. Dazu muss er frühzeitig in alle Fragen, die den Datenschutz berühren, einbezogen werden.
Vorgeschrieben sind Datenschutzbeauftragte für: öffentliche Stellen bzw. Behörden, und für zahlreiche privatwirtschaftliche Unternehmen, deren Organisation oder Geschäftsmodell bestimmte Kriterien erfüllen.
Der Aufwand, den die Befolgung des Datenschutzes in einem Unternehmen einnehmen kann, wird gerne unterschätzt. Interne Datenschutzbeauftragte fallen oft für andere Aufgaben im Unternehmen aus. Zudem müssen Interessenskonflikte berücksichtigt werden und es gilt ein besonderer Kündigungsschutz für interne Datenschutzbeauftragte. Hinzu kommen noch Aufwand und Kosten für die notwendige Aus- und laufenden Fortbildungen.
Wir stellen den Datenschutzbeauftragten für Sie zur Verfügung. Die ist besonders in der Kombination mit anderen Projektleistungen hilfreich, da dort gewonnene Einblicke in Ihre Prozesse und Systeme eine effiziente Ausgestaltung der Rolle des Datenschutzbeauftragten ermöglichen.
Für externe Datenschutzbeauftragte gelten lediglich die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen der Beauftragung. Auch die Kosten und den Aufwand für Aus- und Weiterbildungen werden von uns getragen.
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